Erbrecht

Sie haben Fragen zum Pflichtteil? Sie wollen wissen, was der Unterschied ist zwischen Testament und Erbvertrag? Erbrechtliche Sachverhalte gestalten sich häufig schwierig.

Für den Mandanten ist es nicht immer möglich, sich einen Überblick zu verschaffen und den eigenen Fall adäquat zu beurteilen.

Als Fachkanzlei für Erbrecht sehen wir unsere Aufgabe darin, Sie vor diesem Hintergrund in allen erbrechtlichen Fragen professionell zu beraten und zu vertreten.

Die anwaltliche Vergütung richtet sich dabei entweder nach den gesetzlichen Gebühren oder nach einer im Einzelfall getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über unser erbrechtliches Leistungsspektrum. Sprechen Sie uns an!

Allgemeines Erbrecht

  • Testamentsgestaltung, Einzel-, Ehegatten- und Unternehmertestament. Regelung der Erbfolge, Anordnung von Vermächtnissen und Auflagen.
  • Hilfe bei der Erstellung eines Behindertentestaments. Berücksichtigung der Besonderheiten zur Wahrung bestehender Sozialhilfeansprüche.
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen bei Irrtümern des Erblassers und nach Übergehung von Pflichtteilsberechtigten.
  • Erbrecht nichtehelicher Kinder

Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

  • Erstellung und Durchsetzung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
  • Begleitung im Erbscheinsverfahren
  • Unterstützung bei der Ausschlagung einer angefallenen Erbschaft
  • Fragen zur Lebensversicherung im Todesfall

Pflichtteilsansprüche

  • Ordentliche Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsansprüche aus lebzeitigen Schenkungen bzw. vorweggenommener Erbfolge.
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr des Pflichtteilsanspruchs auch im Klagewege vor den ordentlichen Gerichten.

Testamentsvollstreckung

Rechtsanwalt Reinhard Liedgens ist zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Ausübung von Testamentsvollstreckungen.

Vererbung von Gesellschaftsanteilen

  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • GmbH-Anteile im Erbfall
  • Tod eines GbR-Gesellschafters
  • KG-Anteile im Nachlass

Erbschaftsteuer

Im Jahr 2011 gab es in Deutschland bei einer Bevölkerung von rund 80 Millionen Einwohnern 852.328 Sterbefälle.

Im Durchschnitt werden 65.000,- Euro vererbt. Die Länder nehmen jährlich rund 4,2 Milliarden Euro Erbschaftsteuer (2011) ein.

Wir unterstützen Sie bei der Erbschaftsteuererklärung und begleiten Sie über das gesamte Besteuerungsverfahren, auch vor den Finanzgerichten.

Auslandsbezug

Bei einem Ausländeranteil von 7,9 % wird der Bezug zum ausländischen Erbrecht immer häufiger. Gleichzeitig verfügen viele Deutsche über Vermögen im Ausland.

Gerade hier stellen sich viele Fragen zur erbrechtlichen Gestaltung und zur Besteuerung im Todesfall.