Medizinrecht

Medizinrechtliche Sachverhalte sind komplex und verlangen besondere Anforderungen an den im Gesundheitswesen tätigen Anwalt. 

Vertreten werden Ärzte in allen Fragen der Praxisentwicklung, des An- und Verkaufs von Praxen und der Gründung und Erweiterung von Gemeinschaftspraxen, Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxisgemeinschaften.

Vertreten werden Apotheker in allen apotheken- und arzneimittelrechtlichen Fragen, einschließlich des An- und Verkaufs von Apotheken, Fragen zur Apothekenbetriebsordnung und Retaxierungen.

Vertreten werden Ärzte und Patienten in Angelegenheiten der Arzthaftung.

Rechtsanwalt Reinhard Liedgens
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsberater des Hartmannbundes - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. - Landesverband Nordrhein

Über die Kooperation mit der Sanotax GmbH, einer auf Heilberufe spezialisierten Gesellschaft von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, steht Apothekern, Ärzten und Zahnärzten eine professionelle und moderne Steuerberatung zur Verfügung: www.sanotax.de

Arbeitsrechtliche Beratung im Krankenhaus

  • Erstellung und Prüfung von Chefarztverträgen, Arbeitsverträgen mit Ärzten und Pflegepersonal
  • Tarifrechtliche Fragen, insbesondere Eingruppierungsfragen (TV-Ärzte) (TVöD-L) (TVöD-VKL)
  • Betriebliche Mitbestimmung im Krankenhaus
  • Arbeitszeitrecht im Krankenhaus
  • Arbeitsrechtliche Folgen bei Übernahme und Umwandlung von Krankenhäusern

Arbeitsrechtliche Beratung niedergelassener Vertragsärzte

  • Genehmigung der Anstellung von Ärzten durch den Zulassungsausschuss bei der KV
  • Beschäftigungsfragen im MVZ
  • Beschäftigungsfragen in der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)
  • Beschäftigungsfragen in der Gemeinschaftspraxis
  • Beschäftigungsfragen in der Praxisgemeinschaft
  • Jobsharing
  • Zulassungsverzicht unter der Bedingung einer Anstellung im MVZ oder beim Vertragsarzt

Arzthaftung

Beratung sowie außergerichtliche und gerichtliche Vertretung in allen Arzthaftungsangelegenheiten.

Am Beginn der Bearbeitung steht regelmäßig die rechtliche Klärung der Behandlungsverhältnisse.

Nach Einsicht der gesamten Krankenunterlagen, ggf. einschließlich der Pflegedokumentation, ist über den Fortgang des Verfahrens zu entscheiden. Wir prüfen sowohl die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung durch Einbeziehung der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern als auch das Betreiben eines professionellen Mediationsverfahrens.

Führung des gerichtlichen Arzthaftungsverfahren.

Medizinstrafrecht

Soweit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren betrieben wird, kann das frühzeitige Einschalten eines medizinrechtlich versierten Verteidigers in vielen Fällen den strafrechtlichen Vorwurf bereits im Vorfeld ausräumen. Auch für den Fall der Durchführung eines Hauptverfahrens übernehmen wir Ihre strafprozessuale Verteidigung.

Vertragsarztrecht

  • Zulassung des Vertragsarztes oder eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zur vertragsärztlichen Versorgung
  • Begleitung im Zulassungs- und Nachfolgezulassungsverfahren
  • Abgabe und Übernahme ärztlicher Praxen Erstellung und Prüfung von Praxiskaufverträgen
  • Übernahme von Vertragsarztsitzen im MVZ
  • Verfahren der Sonderbedarfszulassung
  • Ermächtigung zur vertragsärztlichen Versorgung
  • Verlegung des Vertragsarztsitzes
  • Genehmigung ärztlicher Kooperationen durch den Zulassungsausschuss
  • Genehmigung des Jobsharings
  • Fragen zur Vertretung des Vertragsarztes